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Urteil der Woche

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Schwangerschaft (Kündigungsrecht)
BAG - LAG Baden-Württemberg
24.11.2022
2 AZR 11/22

Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

Das Kündigungsverbot aus § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.

Am häufigsten aufgerufene Urteile der letzten 7 Tage

Interessante Urteile

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Beschlüsse (WEG-Recht), Verwaltung (WEG-Recht), WEG-Versammlung (WEG-Recht)
BGH - LG Berlin - AG Schöneberg
16.12.2022
V ZR 263/21

Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15).

WEG § 18 Abs 1
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beA (Prozeßrecht)
OLG Braunschweig - LG Braunschweig
28.10.2022
4 U 76/22

Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

1. Für eine wirksame Ersatzeinreichung gemäß § 130d Satz 2 und Satz 3 ZPO muss der Rechtsanwalt darlegen und glaubhaft machen, dass die elektronische Übermittlung im Zeitpunkt der beabsichtigten Einreichung aus technischen Gründen unmöglich war. Gleiches gilt für die vorübergehende Natur des technischen Defektes. Es genügt eine (laienverständliche) Darstellung des Defektes und der zu seiner Behebung getroffenen Maßnahmen.

2. Bezüglich des Zeitpunktes der erforderlichen Darlegung und Glaubhaftmachung kommt nach dem Wortlaut von § 130d Satz 3 ZPO („oder“) dem Zeitpunkt der Ersatzeinreichung selbst kein Vorrang gegenüber der - dann jedoch „unverzüglichen“ - Nachholung zu.

3. Im Anwendungsbereich des § 130d Satz 3 ZPO genügt für die Glaubhaftmachung eine (formgerechte) anwaltliche Versicherung über das Scheitern der Übermittlung. Fehlt diese bzw. wird sie nicht ohne schuldhaftes Zögern beigebracht, ist die Ersatzeinreichung unwirksam.

ZPO § 85 Abs 2, § 130d S 2, § 130d S 3, § 233 S 1, § 236 Abs 2 S 2, § 522 Abs 1 S 2, § 294
GKG § 47 Abs 2 S 2
BGB § 121 Abs 1
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eBay (Computerrecht)
OLG Braunschweig . LG Braunschweig
13.10.2022
7 U 593/20

eBay-Abbruchjäger; sekundäre Darlegungslast des Bieters

1. Wird behauptet, dass die Bieterin einer eBay-Auktion als Strohfrau für einen sog. „Abbruchjäger“ geboten hat, trifft sie eine sekundäre Darlegungslast, nach welchen Kriterien Angebote abgegeben wurden, in welchem Umfang und mit welcher Zielsetzung Anbieter beobachtet wurden und inwieweit das Bieterverhalten hiervon abhängig war. Die sekundäre Darlegungslast erstreckt sich auf die Umstände des konkreten Kaufs und die Nutzung des Accounts der Bieterin durch bei eBay gesperrte Dritte.

2. Eine rechtsmissbräuchliche „Abbruchjagd“ kann auch dann vorliegen, wenn die Bieterin Erfüllung des Vertrages verlangt.

BGB § 242
ZPO § 138
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Vollstreckungsschutz (Vollstreckungsrecht)
BGH - LG Oldenburg - AG Oldenburg
20.10.2022
IX ZB 12/22

Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist unpfändbar.

InsO § 35 Abs 1, § 36
BGB § 399
ZPO § 851 Abs 1
SGB XI § 37
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Geschwindigkeitsmessung (Verkehrsdelikte)
OLG Oldenburg - AG Delmhorst
19.12.2022
2 Ss (OWi) 183/22

Geschwindigkeit; Stoppuhr

Zur Geschwindigkeitsmessung aus nachfahrendem Fahrzeug mittels Stoppuhr

Bei den in der Regel schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit bedarf es im Urteil grundsätzlich näherer Feststellungen dazu, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem voraus fahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte und ob für die Schätzung des gleich bleibenden Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz Dunkelheit zu erkennende Orientierungspunkte vorhanden waren. Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren. (Leitsatz der Redaktion)

StVO § 3

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